Fastnacht im Februar
Wer ohne Polizeikarte angetroffen wurde, mußte mit auf die Wache und das Doppelte zahlen. Auch an den Ballsälen hatte man, ob maskiert oder nicht, sechs Stüber zu entrichten. Diese Verfügung des ehemaligen Landesherrn „zum Besten der Armen" wurde fünf Jahre später erneuert. Wer ohne Maskenkarte, die auf der „Mairie" - man beachte: Es war Franzosenzeit- abzuholen war, erwischt wurde, hatte bei „sofortiger Arretirung" einen Reichstaler Strafe zu zahlen. Die damalige Polizeiverordnung ließ niemanden im unklaren: „Keiner, der während der drei Karnevalstage verkleidet oder maskiert über die Straße geht, darf ohne besondere Erlaubnis des Polizeiamtes Degen, Säbel oder sonstige Waffen tragen. Keiner darf eine Maske oder Verkleidung wählen, durch die Sittlichkeit und öffentliche Ruhe gestört würden. Es ist allen Maskierten aufs schärfste untersagt, mit jemand, wer immer es sein möge, Streit zu suchen oder mit Gewalt in Häuser oder Läden einzudringen." Es war gleichfalls jedermann verboten, die maskierten Personen - in närrischer Zeit etwas seltsam - zu necken.
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