Tagesbefehl


„Aus Allerhöchstem Auftrage wird durch die lustige Gesandtschaft zu Düsseldorf den ehrsamen kreidereichen Gast- und Speisewirthen, Caffee und Thee-tiers, Liqueurs- und Weinhändlern, den wohlachtbaren Bier-Compositeurs und endlich den Schnapsgebern u.a. Folgendes bekannt gemacht:
Da es zu Allerhöchsten Ohren gekommen, wie einige es wagen, ominöse Bischof-Essenz, Hirnerschütternden Punsch-Extrakt, Magenbeleidigenden Stoff dem Wein rothen Geschlechtes, Halsangreifendes Gas, dem des anderen Geschlechtes angeeignet, ferner Schlafbringendes Caffee-Surogat, schnell incommodierendes Theegewässer, mit Ochsenblut gefärbten Gerstensaft und endlich getrocknete Schweinsleber zu Schnaps darzu reichen, so wird dieses hiermit auf das Schärfste untersagt und nochmals ernstlich verboten...
Niemand darf an den Tagen der Huldigungsfeier die Lokalkunde verlieren d.h. zu tief in's Glas schauen...
Und wir machen es allen Hunger- und Durst-Lizentiaten, insbesondere den Doctoribus cerevisiae und anderen Similibus zur Pflicht, immer zu wissen, wo der Mond fehlt, und wann der Hahn kräht. Zugleich trifft die Herren Wirthschafts-Generäle und Commandeurs eine namhafte Strafe, wenn sie einen, dem es Salvia venia an Licht gebricht, zur Thür heraus lassen. Wie oft sieht und hört man in unseren Leidergottes-Tagen, daß einer gefallen ist und nicht wieder aufstand."